Der Fall Gustl Mollath: Justizskandal oder Mob Rule?

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Es gibt gute Gründe, Eliten zu misstrauen. Auch im Staat, auch in der Justiz, auch unter politischen Entscheidungsträgern. Und das auch in Deutschland.

Es gibt aber auch gute Gründe,  dem „gesunden Volksempfinden“ zu misstrauen, das sich manchmal nur in den Kommentarspalten von Medien Luft macht und manchmal auch in den redaktionellen Inhalten. Es gibt gute Gründe, jenen zu misstrauen, die aus Prinzip jedem, der ein öffentliches Amt ausübt, nur die düstersten Absichten unterstellen und hinter jeder Entscheidung ein Komplott dunkler Mächte wittern – jenen, die Hochstapler wie Edward Snowden zum Messias erklären, Elendsgestalten wie „Pussy Riot“ zu Helden verklären oder Nationalisten wie Nawalny bzw. die Ergenekon-Generäle zu Märtyrern machen.

Obrigkeitliches Handeln kritisch zu hinterfragen macht Sinn. Auch in einem freiheitlich verfassten Gemeinwesen gibt es, trotz vorhandener Kontrolleinrichtungen und Kontrollmöglichkeiten, die dem einzelnen Rechtsträger, der parlamentarischen Opposition, Verbänden, Interessengruppen oder Medien zur Verfügung stehen, festgefahrene Strukturen, interessengesteuerte Handlungen, faule Kompromisse oder politisch beeinflusste Entscheidungen, die zum Teil sogar in die Nähe der Vetternwirtschaft oder Korruption gehen können.

Dies ist sogar im großem Stil möglich, beispielsweise im Zusammenhang mit der herrschenden Energiepolitik, wo die Bundesregierung nicht nur die Solar- und Windbranche üppig am Markt vorbei subventioniert, sondern auch zweifelhafte Forschungsinstitute mit Aufträgen versorgt, die durch alarmistische Prognosen die Angst vor einem angeblich „menschengemachten“ Klimawandel schüren sollen. Für jeden, der zwei und zwei addiert, wird deutlich, dass diese Politik den Zweck verfolgt, Deutschland in Form der erneuerbaren Energien eine Weltmarktnische zu verschaffen, innerhalb derer man dauerhaft die uneingeschränkte Führerschaft einnehmen kann – was im Fall fossiler Energieträger mangels Voraussetzungen nicht möglich wäre. In einem solchen Fall geht es um viel Geld, das bereits geflossen ist und immer noch fließt – und um Gesichtswahrung.

Würde sich aber auch im heutigen Deutschland, jahrelang unbemerkt von der Öffentlichkeit und vor den Augen der Medien, eine Situation zutragen können, dass mehrere staatliche und nichtstaatliche Akteure, von bayerischen Regierungspolitikern über Banken bis hin zu Beamten, Staatsanwälten und Gerichten, gezielt und bewusst zusammenwirken, um eine einzelne Person, die einen vermeintlichen oder tatsächlichen Skandal zur Sprache bringen möchte, zum Schweigen zu bringen?

DDR: Psychiatrie politisch missbraucht

In totalitären Regimen wie der DDR wurde die Psychiatrie tatsächlich gezielt für politische Zwecke instrumentalisiert. Die kommunistische Staatsideologie galt als die oberste Stufe in der linearen Geschichtsbetrachtung, als höchste Entwicklung des Humanismus, als alternativlose Konsequenz aus dem wissenschaftlichen Weltbild und der europäischen Aufklärung. Ein rational denkender und psychisch gesunder Mensch konnte nach dieser Vorstellung gar nicht anders als die Politik der SED, welche die Weisheit des Kollektivs verkörperte, nachzuvollziehen. Wer dies dennoch nicht tat, konnte nur entweder böse Absichten haben oder mentale Mängel aufweisen (die Bezeichnung anders Denkender als „Religioten“ durch fundamentalistische Atheisten geht auf dieses Denken zurück). Und im letzteren Fall tat der sozialistische Staat dem Betreffenden sogar einen Gefallen, ihn zu seinem eigenen Wohle einer psychiatrischen Heilbehandlung zu unterziehen. Auf diese Weise endeten unzählige Oppositionelle in der DDR in der „Verfahrpsychiatrie“ – nicht wenige, die tatsächlich im Vorfeld durch „Zersetzungsmaßnahmen“ seelisch zermürbt worden waren.

Aber das war DDR – gegenüber Gustl Mollath wurde im Freistaat Bayern 2006 eine Unterbringung angeordnet. Wie kam es aber dazu?

Die Vorgeschichte: Im November 2002 wird Mollath von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund geschlagen, gebissen, getreten und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Mollath bestreitet die Vorwürfe. Es stellt sich zweifellos die Frage, warum erst nach mehr als einem Jahr die Tat zur Anzeige gebracht wurde. Der Gedanke an einen „Rosenkrieg“ liegt nahe.

2003 erhebt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg beginnt im November, wird später ausgesetzt und beginnt im April 2004 neu. Das Gericht beschließt später erstmals eine Unterbringung Mollaths.

Im Dezember 2004 erstattet Mollath Strafanzeige gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften. In der Zeit vom Silvestertag des Jahres 2004 bis Februar 2005 werden zahlreiche Autoreifen von Personen zerstochen – „Spiegel online“ nennt die Zahl 129  – deren Namen Mollath zuvor in seiner Anzeige und in diversen Schriftstücken im Zusammenhang mit den von ihm erhobenen Schwarzgeldvorwürfen benannt haben soll. Die Reifen wurden dem kürzlich aufgehobenen Urteil vom 08.08.2006 zufolge auf eine Weise zerstochen, welche die Luft erst beim Fahren entweichen lasse – es habe also Gefahr für Leib und Leben bestanden.

Im darauf folgenden Februar wird die Anzeige von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Die Angaben seien zu unkonkret für ein Ermittlungsverfahren. Mollaths Darlegungen in seinen Schriftsätzen sind auffällig. Er setzt Ultimaten, sinniert über Verschwörungen, die bis in die Rüstungsindustrie hinein reichen sollen und schildert seine Frau als Schlüsselfigur in einem Komplott, das von den Rotariern bis zum Gerichtsvollzieher reicht.

Im Juni 2005 muss Mollath zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen, kommt aber wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu. Im August 2006 bescheinigt ein Gutachter ihm eine wahnhafte psychische Störung und paranoide Symptome.

Freispruch 2003 nur wegen Schuldunfähigkeit

Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath wegen Schuldunfähigkeit von der Anklage aus dem Jahre 2003 frei – was nicht bedeutet, dass es damit feststellt, er habe die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen. Gustl Mollath wird deshalb weder zu einer Gefängnis- oder Geldstrafe verurteilt, das Gericht ordnet jedoch seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Im Laufe des Jahres 2012 entdeckten Netzaktivisten den Fall Mollath für sich. Der Untergebrachte wurde zum Märtyrer der Bankenkritik verklärt, der seine unerschrockene Aufklärungstätigkeit über die Machenschaften der Banken und deren Verbindung in die Politik mit seiner Freiheit bezahlen musste. Wer sich selbst ein Bild anhand von Originaldokumenten machen möchte, findet zahlreiche davon auf der von einem Unterstützernetzwerk betriebenen Seite http://www.gustl-for-help.de/.

Am Ende erklärte sich die bayerische Justizministerin bereit, den Fall neu aufrollen zu lassen.

Gustl Mollath war bis zu seiner Freilassung vor wenigen Tagen im Bezirkskrankenhaus Bayreuth untergebracht. Das Strafverfahren, im Zuge dessen Mollath beschuldigt wurde, seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen zu haben, wird wieder aufgenommen. Das OLG Nürnberg korrigierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das vor knapp zwei Wochen die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Mollath als unzulässig abgelehnt hatte. Das OLG ordnete nun die Wiederaufnahme an und verfügte, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss. Mit der Anordnung der Wiederaufnahme sei das Urteil gegen Mollath aus dem Jahr 2006 nicht mehr rechtskräftig. Damit entfalle auch die Grundlage für dessen Unterbringung, teilte das Gericht mit.

Ob Gustl Mollath tatsächlich die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat oder nicht, muss noch einmal im Zuge eines Gerichtsverfahrens geklärt werden. Ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit dargestellt hat oder immer noch darstellt, ist ebenfalls ungeklärt. Unregelmäßigkeiten im Geschäftsgebaren der Hypo-Vereinsbank konnten nachgewiesen werden, wenn auch bei weitem nicht in dem Ausmaß, das Mollath beschrieben hatte.

Wir sind also im Grunde, wenn man es genau nimmt, so klug als je zuvor. Was jedoch, je mehr man die Fakten betrachtet und sich die Hintergründe vergegenwärtigt, als sehr unwahrscheinlich erscheint, ist, dass es tatsächlich eine große Verschwörung gegeben haben könnte, um Gustl Mollath zum Schweigen zu bringen.

Konformismus in Behörden und in der Öffentlichkeit

Es könnte natürlich sein, dass einzelne Staatsanwälte, Richter oder Gerichtsgutachter mit einer inneren Voreingenommenheit an den Fall herangegangen sind. Das ist im gerichtlichen Alltag sogar eher die Regel als die Ausnahme, insbesondere sobald tatsächlich eine Anklage eingebracht wird. Selbst dann ist aber dem einen oder anderen bewusst, dass eine bloße Vermutung, ein Angeklagter habe eine Tat begangen, nicht für eine Verurteilung oder die Anordnung einer Maßnahme ausreichen kann. Die Beweise müssen so stichhaltig sein, dass ein Urteil einer Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz standhalten kann – und die Richter in der Berufungsinstanz sind in aller Regel zu ehrgeizig, um im Zweifel nicht ein Haar in der Suppe zu finden und den Erstrichtern zeigen zu können, warum diese im Unterschied zu ihnen eben nur in der ersten Instanz richten, als dass sie bereit wären, sich an einer Verschwörung gegen eine Einzelperson zu beteiligen, deren öffentliche Bedeutung sich in Grenzen hält. 

Außerdem sind die Vorschriften hinsichtlich der Überprüfung angeordneter Einweisungen in die Psychiatrie so rigide, dass in regelmäßigen Abständen immer wieder neue Ärzte und Gutachter mit dem Fall befasst sind und somit die Möglichkeit, dass einer davon das Ende der Gemeingefährlichkeit feststellt, sich vergrößert.

Befremdlich ist an diesem Fall vor allem der Konformismus, der sich in einer breiten Öffentlichkeit einstellt, sobald gewisse Buzzwords fallen. Ähnlich, wie bei manchem Zeitgenossen Begriffe wie „Islam“, „Türkei“ oder „Erdoğan“ zu einem pawlowschen Reflex führen, der jedwede Fähigkeit zur Reflexion auszuschalten scheint, so sind für andere die „Banken“ zum Synonym für das Böse schlechthin geworden. Und wenn zu diesem Ressentiment noch eine tiefgreifende innere Entfremdung zur Politik und zu staatlichen Institutionen dazukommt, dann kann kaum eine Verschwörungstheorie mehr als zu abstrus erscheinen, um nicht noch geglaubt zu werden.

Denn immer wieder bestätigt sich im Zeitalter der Sozialen Medien: Man glaubt ohnehin nur das, was man glauben will. Verschwörungstheoretiker und halbseidene Publikationen wie „Compact“, „Recentr“ oder „Infokrieg“ nehmen sich der Sache an. Dann kommen vielleicht noch die unvermeidlichen „Piraten“ oder sonstige randständige Formationen. Und wenn die politisch-weltanschauliche Attitüde hinter der Empörung stimmt, handeln die so genannten „Qualitätsmedien“ in Deutschland nicht anders als die Bilderberger- und Echsenmenschen-Enthüllungsorgane – man artikuliert das „gesunde Volksempfinden“, wie man nicht zuletzt an der Gezi-Berichterstattung sehen konnte.

So wird es möglich, dass zweifelhafte Persönlichkeiten  wie Marco W., Edward Snowden oder Gustl Mollath zu Helden stilisiert werden, während demokratische Institutionen pauschal der Korruption, der Verschwörungsneigung oder der Verfolgung fremder Interessen geziehen werden. Wenn dann auch noch rechtsstaatliche Schritte auf medialen oder öffentlichen Druck gestützt werden, ist die Gefahr nicht gering, dass sich das Gemeinwesen dem Mob Rule annähert.

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Kommentare

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Jg. 1973, ist allein erziehender Vater, freiberuflicher Lektor, Lerncoach und Kommunikationsdienstleister. In diesem Rahmen ist er unter anderem Redakteur beim "Deutsch-Türkischen Journal", Betreuer der Wirtschaftsblogs "Wirtschaft Global" und der "Blickpunkt"-Reihe aus dem Hause der ADMG Publishing Ltd. (Saigon). Er lebt in Bernburg/Saale.

7 Kommentare

  1. Hatti Humayun on

    Die Tragik an der ganzen Sache ist, erst durch den „Mob“ wurde der „Rechtsstaat“ und die Republik aufmerksam auf den Fall gemacht.

    Da zu diesem Thema genug gesagt wurde:

    „Erwin Pelzig – Fall Gustl Mollath – Neues aus der Anstalt“

    http://www.youtube.com/watch?v=QZ2k2niHogM

    Die Thematik ist in der Tat nicht einfach und hat durchaus mehrere Seiten. Es ist jedenfalls – und da dürfte allgemeiner Konsens herrschen – gut, wenn im Zweifel eine Entscheidung, die so weitreichende Konsequenzen für einen Bürger hat, noch einmal auf dem Prüfstand kommt. – D.Red.

  2. “Das Landgericht Nürnberg hatte es 2006 als erwiesen angesehen, dass Mollath insgesamt 129 Autoreifen so perforiert haben soll, dass die Luft erst bei der Fahrt entwichen ist.”

    Steht nicht im Originalurteil!

    „Wenn das tatsächlich nicht im Urteil gestanden haben soll, warum schreiben es dann so viele tagesaktuelle und zum Teil an der Quelle sitzende Publikationen so?“

    Weil sich immer weniger Journalisten die Mühe machen,sauber zu recherchieren oder Fakten und Original-Dokumente lesen? Dieselbe Frage könnte im übrigen der nächste Blogger stellen, der diese Angaben dann aus Ihrem Blog übernimmt!

    Der Link zu einer Kopie des Originalurteils ist im Internet sehr einfach zu finden. Ich verlinke nicht, denn ich erwarte von einem seriösen Blog, das er sich nicht nur durch die Tagespresse klickt, sondern selbstständig wenigstens online versucht, Originaldokumente zu finden. Der Fall Mollath besitzt einen Umfang, wenn man sich schon mit Ihm öffentlich befassen will, da reichen dazu nicht ein paar Tage Recherche aus. Einige Medien und Blogs beschäftigen sich bereits unzählige Stunden,Tage und Wochen und Monate,manche auch Jahre damit, arbeiten jeden Punkt bspw. der Wiedraufnahmeanträge ,ebenso wie jeden einzelnen der 113 Ablehnungsgründe durch. Alles ganz speziell in diesem Fall hervorragend dokumentarisch zu recherchieren mit Kopien der Original Dokumente im Internet. Wem diese Arbeit zuviel ist, der sollte sich in seinem Blog im eigenen Interesse Themen zuwenden, denen er aufwandstechnisch und inhaltlich gerecht werden kann.Wie sie schön formulierten.“We report-you decide“. Schadet diesem Grundsatz aber bei Halbwissen und funktioniert nicht durch einfaches abschreiben von Leitmedien.
    Gruss

    Das Urteil ist auf dem Unterstützerblog selbst dokumentiert: http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf . Dort steht – was wir hiermit einräumen – nicht explizit die Zahl „129“ drin. Es steht aber unter „Gründe“ und unter „Die Taten“ drin, dass Reifen zerstochen wurden. Etwas anderes haben auch wir nicht geschrieben, wir haben allerdings die Zahl von SpOn übernommen. Ob dafür Randalierer, Halbwüchsige, tatsächlich Herr Mollath oder wer auch immer verantwortlich war, sind wir schlichtweg nicht im Stande, zu beurteilen und das wird jetzt ein Gericht von Neuem klären müssen. Wir haben den von Ihnen beanstandeten Absatz jetzt umformuliert, auf die Dokumentensammlung des Unterstützerblogs verwiesen und hoffen, Ihrem Anliegen jetzt gerecht geworden zu sein. D.Red.

  3. Max Mustermann on

    Da auch ein Gerichtsurteil davon ausging, dass dem so gewesen wäre, konnten wir davon ausgehen, dass diese Darstellung hinreichend substanziiert ist.

    Das Gerichtsurteil ist mit Anordnung der Wiederaufnahme aufgehoben worden. Gerade weil die Beweisführung im Falle der Sachbeschädigungen nicht gegeben ist, sondern nur auf einem möglichen Motiv aufbaut, kam es ja zu den massiven Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils.

    Schön wäre es aber gewesen, Sie hätten das Urteil wenigstens einmal gelesen, denn das folgende

    Die Behauptung, dass 129 Autoreifen zerstochen worden waren, ist eine davon unabhängige Darstellung, die offenbar auch nicht bestritten wird.

    steht noch nicht einmal im Urteil.

    Aber wie würden Sie denn die Frage an den Vorsitzenden des UA auf abgeordnetenwatch http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_florian_herrmann-512-19182–f384388.html#q384388 beantworten, resp. wie erklären Sie sich denn das Verhalten Eberls?

    Gruss

    Vielen Dank für Ihren Hinweis. Auch auf Regensburg-Digital heißt es: „Das Landgericht Nürnberg hatte es 2006 als erwiesen angesehen, dass Mollath insgesamt 129 Autoreifen so perforiert haben soll, dass die Luft erst bei der Fahrt entwichen ist.“ – Wenn das tatsächlich nicht im Urteil gestanden haben soll, warum schreiben es dann so viele tagesaktuelle und zum Teil an der Quelle sitzende Publikationen so? Noch einmal: Dieser Beitrag macht sich diese Darstellung nicht zu Eigen, sondern gibt bloß allgemein zugängliche und bereits bekanntgewordene Informationen wieder, die den Sachverhalt zusammenfassen und dem Leser helfen sollen, sich selbst ein Bild zu machen. Ganz nach dem Motto „We report – you decide“. Nach dem Urteil in der nunmehr neu durchzuführenden Hauptverhandlung wissen wir alle möglicherweise mehr. Nirgendwo im Artikel steht, dass die Einweisung zu Recht erfolgt wäre oder dass wir davon ausgehen würden. Wir haben allerdings auch in Zweifel gezogen, dass ein großangelegtes Komplott gegen Herrn Mollath geschmiedet worden wäre. Wir würden uns wünschen, dass alle das erforderliche Differenzierungsvermögen aufbringen würden, um diese Dinge auseinanderzuhalten. – D.Red.

  4. dasMERKichmir on

    Selten so einen Unsinn gelesen. Wie kann man ohne eigene Meinung und ohne Kenntnisse der Hintergründe und Gerichtsunterlagen, die ja zur Verfügung stehen, so einen Blödsinn von sich geben. Das man sich dabei auch noch :

    „Die Darstellung, die hier wiedergegeben wird, stimmt mit jener überein, die bis heute auch in großen Medien unter Berufung auf die Aktenlage geschildert wird. Da auch ein Gerichtsurteil davon ausging, dass dem so gewesen wäre, konnten wir davon ausgehen, dass diese Darstellung hinreichend substanziiert ist. Natürlich kann eine Neuverhandlung zu anderen Ergebnissen führen. – D.Red.“

    diesen Satz als Rechtfertigung darunter schreiben?

    Wer in solch einer Art journalistisch tätig ist will entweder nur Aufmerksamkeit erregen oder hat es einfach wirklich nicht verstanden.

    Vor Ihnen hat sich hier überhaupt niemand zu rechtfertigen. Aber Danke, dass Sie die Grundthese des Beitrages bestätigen, nämlich dass Leute, die gerne fehlende Ahnung durch umso stärkere Meinung kompensieren, die öffentliche Debatte beherrschten.

  5. Die Darstellung, die hier wiedergegeben wird, stimmt mit jener überein, die bis heute auch in großen Medien unter Berufung auf die Aktenlage geschildert wird.

    Tut sie eben nicht. Die „129 Reifen“ sind eine Zahl, die Beate Lakotta im letzten Dezember in die Welt gesetzt hat – da ging es aber nicht um die zur Anklage gebrachten Fälle, sondern um die von der Polizei zusammengetragenen, aus denen dann eine Serie konstruiert wurde, die man Mollath zur Last legte.

    „Die Reifen wurden auf eine Weise zerstochen, welche die Luft erst beim Fahren entweichen lässt…“

    Physikalisch ein Ding der Unmöglichkeit, wie Sie hier nachlesen können:

    http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Reifenwahn.htm

    „…es bestand also Gefahr für Leib und Leben.“

    In dem Fall hätte man einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr anklagen müssen – aber dann wäre die Absurdität offensichtlich gewesen.

    Da auch ein Gerichtsurteil davon ausging, dass dem so gewesen wäre…

    Eben dieses Urteil hat, wie Sie wissen, keinen Bestand mehr – ist null und nichtig. Und deswegen können auch Sie nicht mehr davon ausgehen, ohne gegen die Unschuldsvermutung zu verstoßen.

    Da irren Sie sich. In dem Artikel wird nicht ausgesagt, Mollath habe die Tat begangen, sondern dass wir es nicht wissen. Die Behauptung, dass 129 Autoreifen zerstochen worden waren, ist eine davon unabhängige Darstellung, die offenbar auch nicht bestritten wird. D.Red.

  6. „Am Silvestertag dieses Jahres werden 129 Autoreifen von Personen zerstochen, die Mollath zuvor in seiner Anzeige benannt hatte. Die Reifen wurden auf eine Weise zerstochen, welche die Luft erst beim Fahren entweichen lässt – es bestand also Gefahr für Leib und Leben.“

    Das ist nun wirklich die unsinnigste Wiedergabe der Vorwürfe gegen Mollath, die ich jemals gelesen habe.

    Prof. Henning Ernst Müller faßt in seinem Blog die Ungereimtheiten zusammen:

    Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

    Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

    Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als „Tatwaffe“ eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner „sachverständigen“ Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

    Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom „ungefähr“-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

    Man kommt kaum umhin, diese „Beweiswürdigungen“, die großteils ohne bzw. ohne rechtmäßige Beweiserhebungen erfolgten, als vorsätzliche Verletzungen des Gebots obj. und unvoreingenommener Tatsachenfeststellung anzusehen.

    http://blog.beck.de/2013/08/01/sind-die-wiederaufnahmeantr-ge-im-fall-mollath-unzul-ssig-der-beschluss-des-lg-regensburg-in-der-detail-kriti

    Und niemand ist darauf angewiesen, in der Causa Mollath sich über halbseidene Publikationen wie „Compact“, „Recentr“ oder „Infokrieg“ zu informieren – es gibt erfahrene Juristen wie Prof. Müller, Gabriele Wolff, Oliver García (De Legibus-Blog) und Thomas Stadler (Internet Law), die sich der Sache angenommen und sie sachgerecht erläutern.

    Die Darstellung, die hier wiedergegeben wird, stimmt mit jener überein, die bis heute auch in großen Medien unter Berufung auf die Aktenlage geschildert wird. Da auch ein Gerichtsurteil davon ausging, dass dem so gewesen wäre, konnten wir davon ausgehen, dass diese Darstellung hinreichend substanziiert ist. Natürlich kann eine Neuverhandlung zu anderen Ergebnissen führen. – D.Red.

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