Deutsche Jugendämter: Partner oder Feinde?

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„Jugendamt“: Den meisten Menschen, die in Deutschland leben, sträuben sich die Haare, wenn sie diesen Begriff hören, egal, ob sie türkischer oder deutscher Herkunft sind. Dabei ist es die Hauptaufgabe des Jugendamtes, für das Wohlergehen der Kinder zu sorgen, indem es versucht, ihnen eine bessere Umgebung für eine verbesserte Lern- und Lebensatmosphäre zu bieten.

So hat sich der staatliche Dienst darauf spezialisiert, in Scheidungs- und Trennungsfällen den Kindern und Eheleuten Beistand zu leisten und ihnen durch die schwierigen Phasen dieser Zeit zu helfen. Hierbei handelt das Jugendamt nicht aus Eigeninitiative, sondern geht von Beschwerden und Hilferufen aus, die an sie übermittelt werden. Das Jugendamt ist für viele kleinere Dienststellen verantwortlich. Ihm kommt außerdem die Aufgabe zu, die Entscheidungen dieser untergeordneten Dienststellen auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

Die meisten Mitarbeiter des Jugendamtes sind Sozialpädagogen, die von Zeit zu Zeit aus eigener Initiative heraus handeln. Dieses Verhalten sollte sich jedoch sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa schnellstens ändern, da jedes Individuum Fehler begehen kann und die Verantwortung dafür bei der zugehörigen Dienststelle liegt. Es sollte verpflichtend sein, die Handlungen der Mitarbeiter durch eine andere Institution verschärft kontrollieren zu lassen.

Andernfalls werden durch Fehlentscheidungen viele weitere Familien leiden müssen.

 

Einige Verbesserungsvorschläge an Jugendämter seitens eines Mitarbeiters:

Mitarbeiter des Jugendamtes sollten sich Wissen über die Kulturen von Ländern und Völkern aneignen, aus denen Einwanderer nach Deutschland kommen und dafür mit Pädagogen zusammenarbeiten, die ebenfalls diese religiöse und kulturelle Normen und Werte sehr gut kennen. Nur so können sie den Jugendlichen und ihren Familien mit Migrationshintergrund behilflich sein. Darüber hinaus müssen allgemein gefasste Begriffe wie „Kindeswohl“ oder die „Sicherheit des Jugendlichen“ auf gesetzlicher Ebene genauer definiert werden, um Missbräuche dieser wertausfüllungsbedürftigen Rechtsbegriffe zu vermeiden.

Das physische und psychische Befinden des Kindes, welches aus verschiedenen Gründen von einer Pflegefamilie aufgenommen wurde, muss durch die Jugendämter regelmäßig verfolgt werden. Wenn seitens der Pflegekinder nichts dagegen spricht, sollten sie zu bestimmten Zeiten ihre leiblichen Eltern besuchen können.

Die Familien, die gezwungenermaßen ihre Kinder abgeben mussten, sollten durch die zuständigen Jugendämter darüber informiert werden, welche rechtlichen Schritte ihnen in dieser Situation zustehen.

 

Vorschläge an Verbände und gemeinnützige Organisationen:

Die Verbände und gemeinnützigen Organisationen, die durch Einwanderer gegründet wurden, sollten Experten einladen, um Familien über die Themen „Jugendämter und ihre Aufgaben“ sowie „Pflegefamilien“ zu informieren und zu beraten. Außerdem sollten sie über die juristische Lage aufklären, um – vor allem bei Familien mit Migrationshintergrund – Probleme mit dem Jugendamt zu vermeiden. Um die kulturellen und religiösen Wertvorstellungen der Migrantenkinder, die ihren Familien entzogen wurden, nicht zu vernachlässigen, sollten mithilfe der Verbände und Organisationen „Pflegehäuser“ errichtet werden.

 

Vorschläge an Migrantenfamilien:

Stetig in Kontakt mit Kindergarten und Tagesstätten bleiben!

Das Kindergartenalter stellt – sofern die Kinder einen besuchen – einen besonders wichtigen Abschnitt im Leben des Kindes und der Eltern dar. Daher ist es wichtig, als Familie den Kindern in dieser Zeit Beistand zu leisten. Es besteht eine wechselseitige Beziehung zwischen Kindergärten und Jugendämtern. So wird das Jugendamt bei Problemfällen wie regelmäßigem Fehlen oder untypischen Verhaltensweisen des Kindes informiert. Das bedeutet, dass man als Elternteil im stetigen Kontakt zum Kindergarten stehen sollte. Hierbei ist es wichtig, die Elternabende nicht zu verpassen, da man andernfalls den Anschein erweckt, man sei nicht interessiert am eigenen Kind. Auch mangelnde Sprachkenntnisse sollten diesen Besuchen nicht entgegenstehen.

Die gründliche Versorgung und Pflege des Kindes sollte von den Eltern gewährleistet werden, da das Kind ansonsten Aufmerksamkeit durch sein äußeres Erscheinungsbild auf sich zieht.

Auch in der Schulzeit das Kind nicht vernachlässigen!

Die Eltern dürfen nicht vergessen, dass die Schulzeit ebenso wichtig ist wie die Zeit im Kindergarten. Die Leistung des Kindes ist vor allem abhängig vom Interesse der Eltern. Kinder, die Verhaltensweisen wie Gewalttätigkeit, Abwesenheit oder aber Desinteresse am Unterrichtsgeschehen zeigen, fallen bei Lehrern sofort auf. Meist genügen solche Beobachtungen, um das Jugendamt einzuschalten. Um dies zu vermeiden, müssen die Eltern im regelmäßigen Kontakt mit den Lehrern und der Schule stehen und sich so über den Zustand ihrer Kinder informieren. Dies sollte, zusätzlich zu den Elternsprechtagen, ein- bis zweimal im Jahr erfolgen.

 

Beratungsstellen:

Türkischstämmige Familien, die in Deutschland leben, erwerbstätig sind und ihre Steuern zahlen, haben bestimmte Rechte auf Hilfe in sozialen Notlagen. Anstatt auf Gerüchte durch dritte Personen zu hören und sich dadurch einschüchtern oder vor dem Beantragen dieser Hilfen abschrecken zu lassen, sollten diese sich gründlich informieren und beraten lassen, um sie nutzen zu können.

In Fällen massiver Probleme bei Kindern, wie Neigung zur Gewalt oder Desinteresse am Unterricht, sollte Hilfe von Experten eingefordert werden, da es nicht möglich ist, diese allein innerhalb der Familien zu lösen.

Bei Konflikten zwischen Elternhäusern und Jugendämtern leiden meistens die Kinder und die Eltern darunter. Es muss auch nicht alles, was vom Jugendamt verlangt wird (z.B. Änderungen beim Sorgerecht), akzeptiert werden – im äußersten Falle sollte man auch nicht zögern, juristischen Beistand zu suchen.

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1984 wurde sie in Halle/Westfalen geboren. 2012 hat sie ihr Studium in Soziale Arbeit an der FH Bielefeld abgeschlossen. Im moment arbeitet ich als Sozial-Arbeiterin beim Jugendamt. Andere Tätigkeiten sind, Kolumnen und Bücher schreiben. Als freie Journalistin hat sie bereits in einigen türkischen Tageszeitungen gearbeitet. Seit 2010 ist sie DIB-Autorin.

3 Kommentare

  1. andreas herold on

    Leider muss ich den vollkommen negativen Aspekten zum Thema JA zustimmen und ich empfehle die Lektuere von
    http://kindesraub.de/cms/index.php/fachleute-zu-d-und-jua/prof-dr-heinrich-kupffer
    auch in http://www.google.de mit schockierenden Aussagen ueber das Agieren und Funktionieren Jugendamtspersonen.
    Vollkommener rechtsfreier Raum…der Amoklauf der Rechtsanwaeltin in Loerrach, das zersaegte Kind in Bad Honnef
    und die toten Kinder von Peine allesamt auf das „Konto“ der dortigen Jugendaemter, die, wie von Professor Kupffer
    beschrieben mit einem „institutionalisierten Grossenwahn nach Stasi-Art“ frei agieren koennen, ohne dafuer auch nur
    post-mortem zur Verantwortung „gezogen“ werden zu koennen….Die Jugendamtspersonen haben vollkommene
    Schuld- und Narrenfreiheit…

    Ich empfehle auch die Lektuere von:
    http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38745
    Besonders der Vorspann des Artikels und den Absatz in dem beschrieben wird, dass der Protagonist alles darf,
    nur weil es eben keinerlei Korrektivinstanz(en) gibt…

    Auf Anfrage habe ich viele konkrete und belegte Hinweise zu diesen Amoksituationen und die post-mortem-Unschuld
    der Jugendamtspersonen, die dann wie Begleiter von Bestattungsunternehmen daherreden, von wegen sie haetten
    keine „Handhabe“ gehabt und die Akten waren proppevoll von Hinweisen…die Akten wurden danach gesaeubert…

    Es schreit alles zum Himmel, genau wie der Fall Mollath.

    Mit bestem Gruss, a. herold
    ahe1583521@aol.com

  2. Thomas Porombka on

    Irgendwie vermag ich hier nicht an einen Zufall zu glauben.
    Kaum kritisiert die türkische Regierung – zu recht – das Vorgehen deutscher Jugendämter, schon werden die Praktiken dieser Institution über den Schellenkönig gelobt. Nicht von irgend jemandem, sondern von einer Mitarbeiterin mit „Migrationshintergrund“, die erkennbar genau die Zielgruppe der Migranten ansprechen soll.
    Dabei werden die Kernprobleme der Institution „Jugendamt“ überhaupt nicht angesprochen:
    Jugendämter unterliegen keiner wirksamen Kontrolle. Sie können nach Gutdünken in Gutsherrenmanier agieren. Ist ein Kind erst einmal aus einer Familie herausgenommen, sind die Chancen, dass es zurückkehrt, sehr gering.
    Alle Stellen der Bundes- und Landesregierungen verstecken sich hinter einem Gestrüpp aus angeblich fehlenden Zuständigkeiten, die für den Laien, ja nicht einmal für Juristen zu durchdringen sind.
    Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das europäische Parlament und der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen haben sich wiederholt ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt. Sie mussten feststellen, dass sie jahrelang von deutscher Seite falsche Auskünfte erhalten haben. Erst nachdem im Jahre 2013 umfassendes Beweismaterial vorgelegt wurde, musste Deutschland einräumen, dass eine Fachaufsicht über die Jugendämter „aufgrund des Grundgesetzes“ tatsächlich nicht möglich ist. Gleichwohl wird eine Änderung des Systems von Fachministerien, Bundestag und Bundesrat einhellig abgelehnt.
    Man mag mir entgegenhalten, dass es wenigstens eine Rechtsaufsicht gibt. Wer einmal versucht hat, diese in Anspruch zu nehmen, wird feststellen, dass in einigen Bundesländern bis heute nicht einmal die Zuständigkeit hierfür geklärt ist.
    Nun stellt sich unmittelbar die Frage: Was ist das für ein Land, dessen Verfassung die Einhaltung der Menschenrechte untersagt? Ist seine Regierung überhaupt legitimiert, internationale Konventionen zu unterschreiben, wenn sie nicht einmal gewährleisten kann, dass diese auch befolgt werden?
    Inzwischen gewinnt im Ausland die Auffassung immer mehr Raum, dass der „Weltpolizist“ Deutschland gerne andere kritisiert, aber die Probleme im eigenen Lande unter den Teppich kehrt. Das Jugendamt hat einen entscheidenden Anteil daran.
    Das Ganze gipfelt darin, dass ein Landkreis, dessen Jugendamt nachweislich wiederholt Beschlüsse des Familiengerichts missachtet und Gesetze missachtet hat, im Brustton der Überzeugung verkündet, er wolle der familienfreundlichste in Deutschland werden.
    Fazit: Die Institution „Jugendamt“ ist menschenrechtsverachtend. Wer immer sich hilfesuchend an sie wendet, gibt sein selbstbestimmtes Leben auf. Ab sofort entscheiden die persönlichen Ansichten eines Jugendamsmitarbeiters über seine Zukunft und die seiner Kinder. Solange sich daran nichts ändert, kann man allen Eltern nur raten, den größtmöglichen Bogen um das Jugendamt zu machen – seien sie nun Deutsche, Türken oder Angehörige einer anderen Nation.

  3. Worthülsen:
    „Dabei ist es die Hauptaufgabe des Jugendamtes, für das Wohlergehen der Kinder zu sorgen, indem es versucht, ihnen eine bessere Umgebung für eine verbesserte Lern- und Lebensatmosphäre zu bieten.“
    Ein Relativum zu was denn? Besser als Zuhause? Besser als das gewachsene soziale Umfeld?
    „So hat sich der staatliche Dienst darauf spezialisiert, in Scheidungs- und Trennungsfällen den Kindern und Eheleuten Beistand zu leisten und ihnen durch die schwierigen Phasen dieser Zeit zu helfen. “
    Das Gegenteil ist der Fall. Erstens ist es ein kommunaler Dienst des Bürgermeisters oder Landrats und zweitens hat man sich darauf spezialisiert, die Kinder und Eheleute gegeneinander aufzuhetzen und sie an Drittleister zu verscherbeln. Man hält es für seine Hauptaufgabe diese, ohnehin schon nicht leichte Zeit zu einer mindestens sehr schwierigen, möglichst die familiäre Existenz vernichtenden zu machen.
    „Das Jugendamt ist für viele kleinere Dienststellen verantwortlich. Ihm kommt außerdem die Aufgabe zu, die Entscheidungen dieser untergeordneten Dienststellen auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit zu überprüfen.“
    Vollkommener Unsinn! Die untergeordenten Dienststellen werden ermuntert, ihre Kostenstellen brutal, radikal und ohne jede menschliche Vernunft, oder gar „Angemessenheit“, maximal auszuschöpfen.
    „Wenn seitens der Pflegekinder nichts dagegen spricht, sollten sie zu bestimmten Zeiten ihre leiblichen Eltern besuchen können.“
    Warum ein Kind in eine Pflestelle verschoben wurde, wird gar nicht hinterfragt. Statt dessen wird der Rückfall in ein soziales Mittelalter propagiert ( Besuchsrecht ) und Eltern als „Leibliche“ und Gelegenheitsbesucher diffamiert. Vom Recht des Kindes auf seine Familie und seine Wohnung wird ( vermutlich gezielt ) nichts erwähnt!

    „Die Familien, die gezwungenermaßen ihre Kinder abgeben mussten, sollten durch die zuständigen Jugendämter darüber informiert werden, welche rechtlichen Schritte ihnen in dieser Situation zustehen.“
    Wie bitte? Es werden heute schon mehr als zuviele Menschen von JÄ gezielt falsch informiert, belogen, unter psychischen Druck mittels Nötigung und Erpressung gesetzt. Zumal die JA-MA selbst meist nicht die geringste Ahnung von der rechtlichen Situationen haben, die meisten glauben sogar ( bis hinauf in die sie vertretende Politik, bspw. der langjährige EU-Angehörige R. Wiesner ), das JA wäre „das Wächteramt des Staates“ ).

    Der Rest ist allgemeines Bla-Bla, mit insgesamt nur einem einzigen realistischen Rat:
    Eltern kümmert Euch, lasst nicht locker, geht hin und sprecht die institutionellen Mitarbeiter, nicht des JA ( ! ) , sondern von Kita und Schule an!
    Das ist sicherlich richtig und gut gemeint, aber hätte in maximal einen kurzen Absatz gepasst.
    meine Ergänzung dazu:
    Eltern, bleibt bloß vom JA weg!

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