
Die Worte, mit denen die „Jüdische Allgemeine“ ihre Interviewpartner Levent, Murat und Ömer zitiert, offenbaren Abgründe. Wenige Tage nach dem brutalen Überfall arabischstämmiger Jugendlicher auf einen Rabbiner und seine Tochter in Berlin-Schöneberg üben sie sich in unflätigen Hasstiraden gegen Juden, verharmlosen den Holocaust und dreschen extreme und holzschnittartige politische Parolen.
Ob die Betreffenden in letzter Zeit überhaupt eine Moschee oder eine religiöse Veranstaltung von Innen gesehen haben, geht aus dem Beitrag nicht hervor. Es tut aber auch ebenso wenig zur Sache wie die Hinweise auf einen westlichen Lebensstil, die sich zwischen den Zeilen finden. Dass unter nicht wenigen Jugendlichen mit Migrationshintergrund erschreckende antisemitische Auffassungen verbreitet sind und sich nicht selten in verbalen oder körperlichen Übergriffen gegen Juden äußern, ist jedenfalls eine Herausforderung für die gesamte muslimische Community.
Dass sich der manifeste Antisemitismus unter Jugendlichen mit Migrationshintergrund kürzlich zitierten Umfragen auf einem Level bewegt, der dem langjährigen gefestigten Durchschnitt innerhalb der deutschen Bevölkerung entspricht, darf ebenso wenig eine Ausrede für Untätigkeit sein wie die Tatsache, dass deutsche Muslime selbst Ziel permanenter rassistischer Kampagnen darstellen, die bis in die Mitte der Gesellschaft Anklang finden.
Der Islam lehrt, dass jede Ungerechtigkeit gegen den Willen Gottes ist. Er sieht Moses als Revolutionär eines Volkes an, das nur seiner Gottesfurcht wegen verachtet und gequält wurde. Er anerkennt das Heilige Land als dem Volk Moses „von Gott geschrieben“. Gewalt gegen Andersgläubige ist im Islam strikt verboten.
Viele Jugendliche aber haben die Verbindung zu ihren eigenen religiösen Wurzeln verloren und verwechseln deshalb politische Propaganda aus dem Fernsehen mit dem Islam.
Es ist daher nicht nur ein Problem fehlenden religiösen Wissens und mangelnder Dialogfähigkeit, sondern auch ein Problem des Fehlens von Medienkompetenz, die zu forcieren eine der vordringlichsten Aufgaben des Bildungswesens sein muss. Denn nur, wo diese hergestellt wird, kann Manipulation als solche erkannt und durchschaut werden. Und es tut Not, das Medienangebot als solches perspektivisch durch bessere Medien für deutsche Muslime zu erweitern. Damit immer weniger von ihnen überhaupt auf den Gedanken kommen, Informationen aus den Hasssendern zu schöpfen.
11 Kommentare
Der Koran liegt in deutscher Sprache vor. Jeder kann nachlesen, was in der 9. Sure („Tötet die Ungläubigen wo immer ihr sie findet“) oder in der 5. Sure steht („Nehmt nicht die Christen und die Juden zu Freunden. Sie sind nur einer des anderen Freund …. ihre Werke sind vergeblich. Sie sind dem Untergang geweiht.“
Islamische Geistliche sind wie Anwälte: Sie sind in der Lage, das Offensichtliche zu verdrehen und zu lügen, dass sich die Balken biegen. Aber das nützt nichts, denn bis auf einige verblendete Linke und sogenannte „Antifaschisten“ fällt niemand auf diesen Stuss rein.
Klaus Kubiak? Mit Larry „King Kong“ verwandt? Kann nicht sein, der hat zwar einen guten Appetit gehabt und ab und an mal einen Mitschüler im Spind eingesperrt, aber er hätte nie Ahnungsfreiheit durch Meinung ersetzt und diese dann in so peinlicher Weise mit dem Brustton der Überzeugung in die Welt posaunt. Wer Ahnung vom Koran hätte, wüsste, dass diese Verse nur auf die damalige Kampfsituation in Medina gemünzt waren und auch nur diejenigen betrifft, die aktiv die Muslim bekämpft hatten. Also im Grunde das, was heute ein „Hochverratsparagraf“ ist. Netter Versuch, aber leider gescheitert. – D. Red.
[Ich bleib übrigens dabei, als Atheist freue ich mich neutral sein zu dürfen….]Atheisten sind genauso viel oder wenig wenig neutral wie Gläubige =] Es zählt einzig die Diskursfähigkeit des Einzelnen, ob er eine Angelegenheit trotz Bezug aber auch (!) trotz fehlenden Bezugs kritisch und sachlich einordnen kann.[Und? Wo ist da der Unterschied?Meist sind christliche Fundis = Rechtsextremisten.]Ach, und warum zuvor Ihr Einwand?[Christliche Fundamentalisten, egal welche -isten nennt man neuerdings „Katholiban“ – oder „Christoban“ – abgeleitet von Taliban.]Bevor wir uns weiter im Dschungel der politischen Modebegriffe verzetteln, eine Frage, um zum Kern zurückzukommen:Wird bei der Vergabe von Wörtern wie „Rechtsextremisten“ (eingrenzend) und „Islamisten“ (ein Kollektiv umfassend, pauschal) mit doppeltem Maß gemessen oder nicht?Darum ging es mir in meinem Beitrag.Und wenn Sie bei der Meinung in Ihrem letzten Beitrag bleiben (dass die meisten Rechtsextremisten [vermeintl] relig. Fundis sind), dann lautet die Antwort: Ja.
Zensur s.o. Die Integrationsblogger
Zensur s.o.
Die Integrationsblogger
Zensiert aufgrund Beleidigung
Die Integrationsblogger
Wusste gar nicht, dass Pro NRW, deren Funktionär Dr. Christoph Heger ist, jetzt auch schon eine eigene Koranexegese betreibt. Da muss wohl Michael Anschleimer dahinterstecken: http://www.theeuropean.de/harry-tisch/8731-islamkritiker-will-koranschule-eroeffnen
Da Ihre Kommentare in eine falsche Auslegung des Islams gehen und Sie keine fundierten Beweise für Ihre Argumentation bringen, haben wir Ihr Kommentar zensiert.
Ihre Argumentation impliziert auch das legitimieren einiger Menschen zu terroristischen Handlungen. Das können wir in unserem Blog nicht dulden.
Die Integrationsblogger
Herr Heger, anscheinend bringen Sie hier einige dinge durcheinander. Vielleicht hilft Ihnen ein islamischer Rechtswissenschaftler auf die Sprünge:
Hayrettin Kahraman:
Ist die Abkehr von der Religion tödlich?
„Die Nachricht ging um die Welt: Zwei ehemals muslimische Frauen wurden im Iran gefoltert, weil sie das Christentum angenommen hatten. Ihnen stehe die Hinrichtung bevor, sollten sie sich nicht wieder zum Islam bekennen.1 Ein Teil der Journalisten schrieb darüber in der guten Absicht, einen solchen Mord zu verhindern. Ein anderer Teil hingegen nahm es zum Anlass, um islamophobe Ideen kundzutun. So hieß es, der Islam sei eine Religion der Gewalt und Despotie; daher müsse man die Verbreitung des Islams verhindern, wenn Menschenrechte und Freiheiten Beachtung finden sollen.
In den relevanten Kapiteln der Fiqh-Bücher2 ist tatsächlich zu lesen, dass als Strafe für die Abkehr von der Religion Folter und Todesstrafe vorgesehen sind. Dies gilt für Mann und Frau gleichermaßen. Im Koran hingegen wird man vergeblich nach einer solchen Weisung suchen. In den Hadithen3 wiederum finden sich unterschiedliche Überlieferungen zu diesem Thema. Betrachtet man diese Quellen zusammengenommen im Kontext und im Geiste des Islams, so gelangt man zu dem Ergebnis, dass die besagte Strafe nicht für die Abkehr von der Religion verhängt wird, sondern für Kriegshandlungen, die gegen Muslime gerichtet sind.
Ein gutes Beispiel für dieses Verständnis liefert der Rechtsgelehrte Imam Abu Hanifa.4 Er verteidigte eine Frau, die sich von der Religion losgesagt hatte, indem er sagte, man könne sie nicht töten, weil Frauen von Natur aus keine Krieger sind. Seine Stellungnahme wird detailliert von Sarahsi in dessen Werk Al-Mabsut im Kapitel Siyar Murtad dargelegt. Unter Bezugnahme auf die Hadithe des Propheten, die das Töten von Frauen im Krieg strikt verbieten, kommt Abu Hanifa zu folgendem Urteil: „Dies zeigt, dass die Todesstrafe nicht für die Abkehr vom Islam vorgeschrieben wird, sondern für eine Kriegserklärung bzw. Kriegshandlung. Aus diesem Grunde können Frauen nicht getötet werden, denn Frauen sind keine Krieger.“
Aber auch Männer, die sich von der Religion lossagen, dürfen nicht getötet werden, solange sie sich keine Kriegshandlungen zu Schulde kommen lassen. Schließlich erklären sie mit ihrer Abkehr von der Religion nicht zwangsläufig den Muslimen den Krieg. Diese Regelung passt auch viel eher zum Islam. Denn es kann nicht sein, dass der Islam Menschen zum Muslimsein zwingt oder sie dazu nötigt, um jeden Preis Muslime zu bleiben, wo doch andererseits im Koran eindeutig gesagt wird: Es gibt kein Zwang in der Religion. (2:256)
Ich empfehle also all jenen, die sich berufen fühlen, über den Islam zu schreiben, nicht pauschal zu urteilen: „‚Im Islam ist das so und so!“ Richtiger ist in jedem Fall eine Einschränkung wie beispielsweise: „Nach Meinung von Person XY ist das so und so, oder nach Meinung der Rechtsschule XY oder nach Meinung des Korankommentars XY.'“
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1 Dabei unterliegen dem Islam zufolge alle Strafhandlungen der Hoheit des Staates. Selbstjustiz ist keinesfalls erlaubt und wird gleichermaßen strafrechtlich geahndet.
2 Unter Fiqh versteht man die islamische Rechtssprechung. Er beinhaltetalle Lebensbereiche, von den gottesdienstlichen (Ibada) Handlungen bis hin zu den gesellschaftlichen Angelegenheiten (Muamalat).
3 Die Hadithe sind die Aussprüche des Propheten Muhammad
4 Abu Hanifa, auch Imam Azam (Der große Imam) genannt, hieß mit bürgerlichem Namen Numan ibn Thabit. Er ist Begründer der hanafitischen Rechtsschule, die zu den Ahl ar-Ray (Anhänger der Vernunft) gezählt wird.
Quelle: Institut für Information über Islam und Dialog
„Nach meinem Wissensstand dürfen zwar keine Todesstrafen für Apostasie verhängt werden…“
Dieser „Wissensstand“ steht im Widerspruch zum islamischen Recht.
Tatsächlich sind sich alle vier sunnitischen Rechtsschulen und die Schia darin einig, daß zumindest der männliche, volljährige und geistig gesunde Apostat hinzurichten ist.
Unterschiedliche Meinungen gibt es lediglich in der Frage, ob und wie viele Tage dem Apostaten Zeit zur Reue und Rückkehr zum Islam einzuräumen sei. Ebenso in der Frage, ob nicht auch Frauen hinzurichten seien.
Uneinigkeit besteht auch in der Frage, ob der einzelne Muslim berechtigt oder gar verpflichtet ist, die Todesstrafe zu vollstrecken, wenn der Kalif bzw. der bevollmächtigte Fürst oder Staat dieser seiner Pflicht nicht nachkommt. Fatwas, die diese Frage bejahen, sind bekannt.
Dann freue ich mich, endlich von einem so berühmten islamischen Rechtsgelehrten gehörig belehrt zu werden. Nach meinem Wissensstand dürfen zwar keine Todesstrafen für Apostasie verhängt werden, da nur Gott wissen kann, ob der Betreffende sich irgendwann wieder bekehren wird oder nicht – aber Imam Dr.Heger, der Rechtgeleitete, hat hierzu offenbar seine Privatoffenbarung erhalten. Alhamdulillah!
„Gewalt gegen Andersgläubige ist im Islam strikt verboten.“
Diese Aussage ist so falsch, wie sie falscher nicht sein kann. Das „göttlich geoffenbarte“, also nicht revidierbare islamische Recht stellt – z. B. nach einem siegreichen Dschihad – „Ungläubige“ vor die Alternative, sich zum Islam zu bekehren oder hingerichtet zu werden. Lediglich dem „Volk des Buches“, „ahl al-kitab“, nämlich Juden, Christen und Zoroastrier, kann – nicht muß – ein Unterwerfungsvertrag angeboten werden, der ihnen Leben, persönliche Freiheit und Eigentum in rechtlich gedrückter Stellung und diskriminierender Besteuerung gewährt.